Geförderte KI-Weiterbildungen
Dein Einstieg in KI – mit dem richtigen Förderweg fast zum Nulltarif

Zertifizierte Weiterbildungsqualität



Die zertifizierten Weiterbildungsangebote werden von der NEXperts Academy GmbH und der qwp GmbH durchgeführt.
Bis zu 100 % Kostenerstattung sichern
Profitiere von den staatlichen Förderprogrammen
Unsere Weiterbildungen sind staatlich anerkannt und können über verschiedene Förderprogramme bis zu 100 % finanziert werden. Im persönlichen Gespräch klären wir zunächst, welche Förderung für deine Situation am besten geeignet ist. Dann begleiten wir dich durch den gesamten Antragsprozess – von der Beratung bis zur Bewilligung.
Für Unternehmen
Per Qualifizierungschancengesetz erhalten Arbeitgebende bis zu 100 % der Weiterbildungskosten erstattet – abhängig von Unternehmensgröße und Alter der Mitarbeitenden.
Für Solo-Selbstständige
Über die Potenzialberatung Berlin und weitere Landesprogramme erhalten Freiberufler und Selbstständige erhalten Zuschüsse von bis zu 90 % der Weiterbildungskosten.
Für Arbeitssuchende
Mit dem Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit können Arbeitssuchende und von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen die Kosten der Weiterbildung zu 100 % fördern lassen.
Wir machen es dir leicht, die staatliche Förderung zu nutzen
Kostenfreie Erstberatung
Wir unterstützen dich bei der Analyse deines individuellen Förderbedarfs und beraten dich zu den Förderungsmöglichkeiten.
Unterstützung bei der Antragsstellung
Wir begleiten dich durch den Prozess und helfen dir bei der Erstellung der Unterlagen.
Durchführung der Weiterbildung
Wir sind als Unterstützer die ganze Zeit für dich an Bord. Von Antrag über Genehmigung bis zum Abschluss der Weiterbildung.
FAQ: Fördermöglichkeiten für KI-Weiterbildungen
Welche Förderungen bietet die NEXperts Academy an?
Je nach Ausgangssituation gibt es drei Hauptförderwege: das Qualifizierungschancengesetz für Beschäftigte in Unternehmen, das KOMPASS-Programm für Solo-Selbstständige, Freelancer und Freiberufler sowie den Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit für Arbeitssuchende. Alle Förderwege sind bei uns möglich, weil die NEXperts Academy AZAV-zertifiziert ist und unsere Kurse die formalen Voraussetzungen erfüllen. Im Beratungsgespräch klären wir, welcher Weg zu dir passt.
Muss ich die Förderung selbst beantragen?
Die formale Antragstellung liegt immer bei dir – entweder als Arbeitgeber beim Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit, als Solo-Selbstständiger bei der KOMPASS-Anlaufstelle oder als Arbeitssuchender persönlich im Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit. Wir stellen dir alle Unterlagen zur Verfügung, bereiten dich auf Fragen vor und begleiten dich durch den gesamten Prozess.
Was bedeutet „AZAV-zertifiziert" und warum ist das wichtig?
AZAV steht für Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung. Bildungsträger und Maßnahme müssen nach AZAV zugelassen sein, damit staatliche Förderung eingesetzt werden kann. Die NEXperts Academy ist als AZAV-Bildungsträger zugelassen und unsere KI-Weiterbildungen sind als förderfähige Maßnahmen zertifiziert. Das gibt dir Sicherheit: Unsere Kurse werden von der Agentur für Arbeit anerkannt.
Für Unternehmen: Welche Beschäftigten können über das Qualifizierungschancengesetz gefördert werden?
Das Qualifizierungschancengesetz richtet sich an sozialversicherungspflichtig Beschäftigte – Voll- und Teilzeit. Besonders hohe Förderquoten gibt es für Mitarbeitende ab 45 Jahren oder mit Schwerbehinderung sowie für kleinere Unternehmen. Auch Personen in Kurzarbeit oder Transfergesellschaften können unter bestimmten Bedingungen gefördert werden. Die Entscheidung trifft der Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit individuell.
Welche Förderhöhe ist für Unternehmen möglich?
Das hängt von der Unternehmensgröße und der Situation deiner Mitarbeitenden ab:
- Bis 50 Beschäftigte: bis zu 100 % der Kurskosten + bis zu 75 % Lohnkostenzuschuss
- 50–499 Beschäftigte: bis zu 50 % der Kurskosten + bis zu 50 % Lohnkostenzuschuss (bei Mitarbeitenden ab 45 oder mit Schwerbehinderung: 100 %)
- Ab 500 Beschäftigte: 25 % der Kurskosten + 25 % Lohnkostenzuschuss
Im Beratungsgespräch kalkulieren wir gemeinsam, was für euch konkret möglich ist.
Für Selbstständige: Wer kann das KOMPASS-Programm nutzen?
KOMPASS richtet sich an Solo-Selbstständige im Haupterwerb: Du arbeitest auf eigene Rechnung, erzielst mindestens 51 % deiner Einkünfte aus der Selbstständigkeit und bist seit mindestens zwei Jahren selbstständig – mit nachweisbarem Wohn- und Tätigkeitsschwerpunkt in Deutschland. Ob du konkret förderfähig bist, klärt die KOMPASS-Anlaufstelle im Erstgespräch. Wir begleiten dich dabei.
Wie hoch ist die KOMPASS-Förderung und muss ich etwas zurückzahlen?
KOMPASS übernimmt bis zu 90 % deiner Weiterbildungskosten, maximal 4.500 €. Es handelt sich um einen echten Zuschuss – keine Rückzahlung, kein Kredit. Welche Kurse konkret förderfähig sind und ob du die Voraussetzungen erfüllst, klären wir im Beratungsgespräch.
Für Arbeitssuchende: Wer ist für mich zuständig – Agentur für Arbeit oder Jobcenter?
Das hängt von deiner aktuellen Situation ab: Wenn du Arbeitslosengeld I beziehst oder arbeitssuchend gemeldet bist, ist die Agentur für Arbeit dein Ansprechpartner. Wenn du Bürgergeld beziehst, bist du beim Jobcenter richtig. In beiden Fällen kann ein Bildungsgutschein ausgestellt werden – die Voraussetzungen prüfen wir im Beratungsgespräch gemeinsam mit dir.
Muss der Kurs schon feststehen, bevor ich zur Agentur für Arbeit gehe?
Nicht zwingend – aber ein konkreter Kursvorschlag mit klarem Berufsziel macht deinen Antrag deutlich überzeugender. Die Agentur für Arbeit will wissen: Welche Qualifikation strebst du an, und warum verbessert sie deine Jobchancen? Wir helfen dir, diese Fragen überzeugend zu beantworten, bevor du zum Termin gehst.




